Auffahrgefahr
21. Januar 2010
Im Neuköllner Einkaufszentrum Kindl-Boulevard dürfen Hartz-IV-Empfänger auf dem Weg ins Jobcenter im ersten Obergeschoss die Rolltreppe nicht benutzen. Das Jobcenter Neukölln gibt Sicherheitsgründe an. (…) Bei ihrer Ankunft im Obergeschoss könnten Rolltreppenbenutzer in den Gegenverkehr geraten, der den rückwärtigen Aufgang benutzt hat und nach links ins „Neukundencenter“ will. Wer also am oberen Ende der Rolltreppe stehen bleibt, um diese Abbieger durchzulassen, provoziert dadurch eventuell einen Auffahrunfall mit nachfolgenden Rolltreppenbenutzern.
Das berichtet der ‘Tagesspiegel’ und ich lass das Fenster zu, sonst nervt das Wiehern des Amtsschimmels nachher noch.
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